Hygienekonzept
- Alle Patienten müssen beim Betreten der Praxis einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder med. Mund-/Nasenschutz) tragen und sich am Eingang die Hände desinfizieren.
- Seit dem 28.12.2021 muss beim Betreten der Praxis der Impfnachweis oder ein aktueller Test vorgelegt werden.
- Begleitpersonen müssen genesen, geimpft oder aktuell getestet sein, ansonsten müssen sie draußen warten.
- Im Wartebereich ist der Kontakt zwischen den Patienten und anderen Personen auf ein Minimum reduziert. Der Mindestabstand wird eingehalten.
- Die zu behandelnden Patienten werden möglichst schnell auf freie Behandlungskabinen verteilt.
- Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, müssen die Patienten draußen warten bis sie reingebeten werden.
- Durch Einhaltung der Terminvereinbarungen ist ein Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden.
- Der Aufenthalt von praxisfremden Personen ist auf ein Minimum zu beschränken.
- Der Zutritt zur Praxis sollte nach Absprache erfolgen. Wartezeiten in der Praxis sollen durch Terminvereinbarungen vermieden werden.
- Das Personal am Thekenbereich ist durch
einen Spuckschutz (Plexiglaswand) geschützt.
- Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen werden nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel desinfiziert.
- Die Therapieliegen und Zubehör werden nach
jedem Patienten gereinigt und desinfiziert.
- Bei der Behandlung entstandene Abfälle werden nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß entfernt.
- Die Abfallbehälter in den Praxisräumen werden mehrmals täglich geleert.
- Die Praxisräume werden in regelmäßigen Abständen stoßgelüftet und alle Fenster und Türen dauerhaft geöffnet – zwecks Querlüftung.
- Das Personal ist in den Regeln der Belüftungsabläufe eingewiesen.
- In jeder Behandlungskabine befinden sich
Handdesinfektionsspender, um sich die Hände zu desinfizieren.
- Im Trainingsgerätebereich (KG am Gerät)
sind die Geräte durch transparente Stellwände (Spuckschutz) getrennt.
- Patienten, die keinen Mund-Nasen-Schutz
tragen, werden nicht behandelt, um die Mitarbeiter zu schützen.
- Ausschließlich medizinisch notwendige
gesichtsnahe Behandlungen sind möglich.
- Für die Mitarbeiter stehen genügend Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe, Desinfektionsmittel und Schnelltests zur Verfügung.
- Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. werden weiterhin für die Patienten nicht angeboten.